Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden,
dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:
Datenschutz
Notwendige Cookies (nicht abwählbar)
Einige Cookies sind technisch notwendig, um die Seite vollständig zu nutzen.
Statistik
Statistik-Cookies erfassen Informationen anonymisiert. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher und Besucherinnen unsere Website nutzen. Die Statistik-Software läuft im Auftrag des BAFA ausschließlich auf den Webservern unseres Dienstleisters „ITZBund“. Eine Speicherung der Nutzungsinformationen findet nur dort statt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Die APAS ist in Deutschland für die Abschlussprüferaufsicht zuständig. Als Behörde im funktionalen Sinn ist sie fachlich eigenständig und unabhängig, aber organisatorisch in das BAFA eingegliedert. Mehr: Die Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS …
Die APAS bietet attraktive Arbeitsplätze nicht nur für Volljuristen und Wirtschaftsprüfer. Bewerben Sie sich noch heute! Mehr: Ihre Karriere bei der APAS …
Die APAS führt ohne besonderen Anlass Inspektionen bei Praxen durch, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB durchführen. Mehr: Inspektionen …
Die APAS übt die Berufsaufsicht über die Abschlussprüfer aus, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB durchführen. Mehr: Anlassbezogene Berufsaufsicht …
Die APAS ist für die Zusammenarbeit mit anderen europäischen Prüferaufsichten und Beziehungen zu den verantwortlichen Stellen aus Drittländern verantwortlich. Mehr: Internationale Zusammenarbeit …