Marktbeobachtung
Die APAS beobachtet und bewertet Marktentwicklungen bei Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse.
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Im Rahmen der Marktbeobachtung kommt der APAS die gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe zu, die Entwicklungen auf dem Markt für die Bereitstellung von Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse zu beobachten und zu bewerten. Hierbei geht es auch um mögliche Auswirkungen auf die Gesamtstabilität des Finanzsektors.
Die APAS erstellt und veröffentlicht für Zwecke der Durchführung eines transparenten, diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens von Abschlussprüfern gemäß Art. 16 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 jährlich eine Liste. Diese Liste enthält alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die im vorausgegangenen Kalenderjahr gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse beendet und dabei jeweils mindestens 15 % der von sämtlichen deutschen Unternehmen von öffentlichem Interesse gezahlten Gesamthonorare erhalten haben.
Zur Erfüllung der Vorgaben des Art. 14 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erhebt die APAS bestimmte Daten in Bezug auf Einnahmen, die Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse bezogen haben.
Die APAS ist Mitglied in der Market Monitoring Subgroup des CEAOB und unterstützt mit national gewonnenen Informationen die Erarbeitung von aussagekräftigen Kennzahlen für den Marktbericht gemäß Art. 27 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Market Monitoring Report).
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