Verlautbarung Nr. 4 vom 6. Oktober 2017 – Informationspflicht nach Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014

Artikel 14 Verordnung (EU) Nr. 537/2014 sieht vor, dass Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften der APAS jährlich eine Liste der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse vorlegen.

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