Verfahrensordnung der Abschlussprüferaufsichtsstelle

Verfahrensordnung der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Durchführung der Inspektionen nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO und der berufsaufsichtlichen Ermittlungen und Verfahren nach § 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 WPO.

Erlassen durch den Leiter der Abschlussprüferaufsichtsstelle am 12. August 2016, geänderte Fassung genehmigt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 14. Januar 2025.

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